top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Bedingungen (in der Folge: AGB) regeln die Beziehung zwischen AuftraggeberIn und jk freelance für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen sowie Dienstleistungen. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages, ausser sie wurden ausdrücklich wegbedungen. Änderungen und/oder Erweiterungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit der online Publikation unter www.jk-freelance.ch/agb in Kraft. Der/die AuftraggeberIn akzeptiert die jeweils geltenden Geschäftsbedingungen durch die Nutzung der Dienstleistungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von jk freelance ausdrücklich schriftlich anerkannt.


2. Urheberrechte

Die Urheberrechte an allen von jk freelance geschaffenen Werken gehören bis zur vollständigen Zahlung grundsätzlich jk freelance. jk freelance kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen. Daraus folgt u.a., dass der/die AuftraggeberIn ohne Einverständnis von jk freelance nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken – insbesondere an der Gestaltung oder an Details – vorzunehmen. Sobald die Zahlung vollumfänglich beglichen wurde, werden alle Rechte an den/die AuftraggeberIn übertragen


3. Nutzungsumfang

Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch jk freelance geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem/der AuftraggeberIn abgeschlossenen Vertrages. Insbesondere dürfen von jk freelance geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem/der AuftraggeberIn ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den/die AuftraggeberIn auf die einmalige Verwendung der von der Gestalterin geschaffenen Werke. Der/die Auftraggeberin hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Quelldaten (Source Codes, offenen Bild- und Layoutdateien, etc.). Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von jk freelance einzuholen. Jk freelance kann für die Einwilligung zur Verwendung eine angemessene Entschädigung verlangen.
4. Unterlagen zur Auftragsabwicklung Der/die AuftraggeberIn stellt jk freelance für die Ausführung des Auftrags alle
nötigen Unterlagen zur Verfügung. Die erhaltenen Unterlagen, die jk freelance im Rahmen dieses Auftrages übergeben werden, bleiben ausschliesslich Eigentum der Auftraggeberin und dürfen von jk freelance nur für die Erfüllung dieses Auftrages verwendet werden.


5. Belegexemplare

jk freelance steht das Recht zu, Belege aller produzierten Arbeiten ggf. mit URL und Firmenname als Leistungsnachweis ihrer Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.


6. Hinweis

jk freelance ist berechtigt, auf den für den Kunden erstellten Websites einen dezenten Hinweis auf die Erstellung durch jk freelance ersichtlich zu machen und einen Link auf ihre eigene Website zu legen.


7. Verantwortung / Gewährleistung

Der/die AuftraggeberIn ist für Informationen, die sie im Internet der Öffentlichkeit zugänglich machen, vollumfänglich verantwortlich. Der/die AuftraggeberIn versichert gegenüber fk freelance, dass sämtliche zur Verfügung gestellte Inhalte frei benutzt und bearbeitet werden können. Der/die AuftraggeberIn versichert, dass er/sie über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügt. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen zu Lasten des Auftraggebers/der Auftraggeberin. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der/die AuftraggeberIn. Der/die AuftraggeberIn stellt jk freelance von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalten beruhen.


8. Aufbewahrung von Unterlagen

jk freelance ist verpflichtet, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen usw. für die Dauer von zwei Jahren nach Fertigstellung bzw. Ablieferung, an ihrem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus ist jk freelance ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers/der Auftraggeberin von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollten die Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat zu vereinbaren.


9. Honorar

Wenn nichts anderes vereinbart ist, stimmt der/die AuftraggeberIn zu, dass jk freelance ihre Leistungen nach aufgewendeter Zeit in Rechnung stellt. jk freelance verrechnet alle im Beratungsumfang des Auftraggebers erbrachten Leistungen, einschliesslich Abklärungen, Dokumentationen, Besprechungen, Reisen usw.
Das Gesamthonorar ist in der Richtofferte ersichtlich, welches sich gemäss Zeitaufwand und dem Stundenhonorar ergibt. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird von jk freelance dem/der AuftraggeberIn Das Gesamthonorar ist in der Richtofferte ersichtlich, welches sich gemäss Zeitaufwand und dem Stundenhonorar ergibt. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird von jk freelance dem/der AuftraggeberIn rechtzeitig bekanntgegeben und in der Abrechnung gesondert auszuweisen.


10. Zahlungsbestimmungen

Umfangreiche Arbeiten, d.h. Arbeiten, die einen Zeitaufwand von mindestens XY Stunden erfordern, können durch jk freelance in Arbeitsphasen unterteilt werden. Nach Beendigung der jeweiligen Arbeitsphase stellt jk freelance Rechnung, welche innert 30 Tagen zu bezahlen ist. Bei Verzug der Bezahlung oder einer Arbeitsphase wird die gesamte Forderung gemäss Auftrag ohne Weiteres fällig. Die Forderung wird also auch fällig, wenn der Auftrag noch nicht erledigt ist. Bei nicht fristgerechter Bezahlung setzt jk freelance den/die AuftraggeberIn durch Mahnung in Verzug. Die Mahngebühren betragen: CHF 0.00 für die erste Mahnung (Zahlungserinnerung), CHF 25.00 für die zweite Mahnung und CHF 50.00 für eine allfällig dritte Mahnung. Der Verzugszins beträgt 5%. Bei Zahlungsverzug ist jk freelance darüber hinaus berechtigt, die Inanspruchnahme der Dienstleistungen auszusetzen und/oder den Vertrag fristlos (ohne Entschädigung) aufzuheben.


11. Auftragsdauer und Kündigung

Dieser Auftrag tritt mit der Onlinebestätigung des Auftraggebers ohne Rücktrittsrecht in Kraft. Sollte die Situation entstehen, dass ein Auftrag des Auftraggebers zurückgezogen wird, kann jk freelance den entstandenen Aufwand als Entschädigung in Rechnung stellen.


12. Haftung und Gewährleistung

Die Nutzung der von jk freelance erbrachten Dienstleistungen erfolgt auf eigenes Risiko des Auftraggebers/der Auftraggeberin. jk freelance übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem/der AuftraggeberIn durch die Bereitstellung oder Übertragung von Dateien oder anderer Informationen im Internet entstehen. jk freelance übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe. jk freelance haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.

 

jk freelance haftet nicht für Schädigungen und Missbrauch durch Dritte. jk freelance kann nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle des internen jk freelance Netzwerks, des Fernmeldenetzes der Swisscom AG sowie anderen Netzwerk Betreibern und des Internets verantwortlich gemacht werden. jk freelance übernimmt keine Kosten der Dienstleistungserbringung Dritter.

 

jk freelance übernimmt für das störungsfreie Funktionieren der angebotenen Dienstleistungen keine Gewährleistung. Die Qualität der Daten, das ununterbrochene Funktionieren sowie das Funktionieren der Dienstleistung zu einem gewissen Zeitpunkt kann von jk freelance nicht garantiert werden. jk freelance ist für die Inhalte, die der/die AuftragsgeberIn bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist jk freelance nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstösse zu prüfen. Sollten Dritte jk freelance wegen möglicher Rechtsverstösse in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten des Auftraggebers/der Auftraggeberin resultieren, verpflichtet sich der/die AuftragsgeberIn, jk freelance von jeder Haftung gegenüber Dritten freizustellen und die Kosten, die jk freelance wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen, zu Die Gewährleistungsfrist für die von jk freelance erbrachten Leistungen beträgt einen Monat. Mängelrügen haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen und sind vom Kunden stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen.


13. Schlussbestimmungen

Die Beziehungen zwischen dem/der AuftraggeberIn und jk freelance unterstehen dem schweizerischen Recht. Ausschliesslich zuständig ist das Regionalgericht Berner Jura-Seeland. Bei handelsrechtlichen Streitigkeiten ist ausschliesslich des Handelsgerichts des Kantons Bern zuständig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. ersetzen.

bottom of page